GTC

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I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher, schriftlicher und Mailform über die mietweise Überlassung von Gästezimmern bzw. Betten in unserem Haus zur Beherbung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels.
2. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich mit dem Hostel vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Hostels an den Gast zustande.
2. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte.

3. Der Kunde bezahlt bar, bei Anreise oder überweist den Betrag vor Anreise (Geldeingang spätestens 1 Tag vor Anreise). Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Personen oder der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nicht-Anreise)

1. Für Stornierungen kann eine Gebühr erhoben werden.
– Bei Gruppen ab 10 Personen beträgt die Stornogebühr gemäß Gruppenvertrag bis 14 Tage vor Anreise 20% des Gesamtbetrags. Dies entspricht der Anzahlung. Bei Stornierung innerhalb 14 Tage vor Anreise wird der Gesamtbetrag fällig.
(für größere Gruppen wird die Stornierungsfrist separat vertragl. vereinbart; eine vertragliche Vereinbarung hat Vorrang vor den AGBs).
– Für Individualreisende ist die Stornierung bis 48h vor Anreise kostenfrei. Danach beträgt die Gebühr 50% des Gesamtbetrages bei mehrtägiger Buchung, mindestens jedoch ist der Preis für die erste Nacht zu zahlen.
Einzelbetten sind nicht stornierbar, wenn vom Gast komplette Zimmer gebucht wurden.

V. Rücktritt des Hostels

1. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten (auch wenn der Kunde schon eine Teilleistung in Anspruch genommen hat), beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
• das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist
• der Kunde unpfleglich mit Hosteleigentum umgegangen ist und Beschädigungen mit Vorsatz herbeigeführt oder fahrlässig in Kauf genommen
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht für den Kunden kein Anspruch
auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten / Zimmer nach 18Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
4. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei schuldhaft oder fahrlässig verursachten Inventarschäden, sollte der Verursacher nicht festgestellt werden, die Gruppe gesamtschuldnerisch haftbar machen müssen.
5. Bei grober Verschmutzung erheben wir eine Reinigungsgebühr.

VII. Haftung des Hostels

1. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostel. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kraftfahrzeuge und deren Inhalt, die auf dem Hostel-Parkplatz gebührenfrei abgestellt werden dürfen.
2. Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

VIII. Hausordnung

1. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hostel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
2. Bitte beachten Sie das Hausrecht des Hostels : Ohne Einwilligung der Hostelleitung ist es Ihnen nicht gestattet, innerhalb des Hostels Fotos oder Videos von den Räumlichkeiten, der Einrichtung, des Personals etc. anzufertigen, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder im Internet öffentlich zugänglich zu machen (z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Internetportalen etc.). Ohne Einwilligung des Hostels zulässig, ist die Anfertigung von Fotos oder Videos von Gästen ausschließlich für den privaten Gebrauch für persönliche Fotoalben, wenn die Räumlichkeiten und die Einrichtung des Hostels lediglich Beiwerk, d.h. als nicht bestimmender Bestandteil des Bildes im Hintergrund zu sehen sind. Dabei hat der Gast jedoch die Persönlichkeitsrechte der anderen Gäste zu beachten.

IX. Mitwirkungspflicht

Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen vom Kunden schriftlich erfolgen und durch das Hostel schriftlich bestätigt sein. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.

Stand Januar 2016